LG München I - 23.06.1994 (19 S 1087/94) - DRsp Nr. 1995/4998
LG München I, vom 23.06.1994 - Aktenzeichen 19 S 1087/94
DRsp Nr. 1995/4998
Ein Geschädigter, der einer nachträglichen Verdoppelung der mündlich vereinbarten Mietwagenkosten-Sätze durch den Vermieter in der Rechnung nicht widerspricht, verstößt dadurch gegen seine dem Schädiger gegenüber bestehende Schadensgeringhaltungspflicht und bleibt auf den Ersatz der ursprünglichen Sätze beschränkt.