Nach Ansicht der Kammer rechtfertigt die Alternative Reh oder Hase keine unterschiedliche Beurteilung. Zum einen verkennt die Bekl., daß ein Unfall infolge Ausweichens auch im Fall eines Rehs in der Regel einen erheblich höheren Schaden verursachen wird, als er bei der Kollision entstanden wäre. Darüber hinaus können auch beim Zusammenstoß mit kleineren Tieren erhebliche Schäden an einem Kfz entstehen. ...
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