LG Limburg - Urteil vom 08.10.1997 (2 O 258/97) - DRsp Nr. 1999/10109
LG Limburg, Urteil vom 08.10.1997 - Aktenzeichen 2 O 258/97
DRsp Nr. 1999/10109
Dem Versicherungsnehmer ist grob fahrlässige Herbeiführung der unbefugten Inbetriebnahme seines Pkw nicht vorzuwerfen, wenn er den Zündschlüssel dieses Fahrzeugs auf einem Firmengelände für kurze Zeit in einem unverschlossen abgestellten Lkw so abgelegt hat, daß er von außen nicht gesehen werden konnte.