LG Krefeld - Beschluß vom 15.05.1997 (21 Qs 118/97) - DRsp Nr. 1999/10103
LG Krefeld, Beschluß vom 15.05.1997 - Aktenzeichen 21 Qs 118/97
DRsp Nr. 1999/10103
Dem Rechtsanwalt, der den freigesprochenen Mandanten über die Aussichten des von der Staatsanwaltschaft eingelegten Rechtsmittels berät, erwächst die Gebühr aus § 85 Abs. 3BRAGO auch dann, wenn die Staatsanwaltschaft die Berufung zurücknimmt.