LG Köln - Urteil vom 16.12.1992 (24 O 97/92) - DRsp Nr. 1994/14912
LG Köln, Urteil vom 16.12.1992 - Aktenzeichen 24 O 97/92
DRsp Nr. 1994/14912
1. Die Belehrung im Versicherungsschein: "... Wenn sie nicht spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Versicherungsscheins den Erstbeitrag zahlen, geht der Versicherungsschutz verloren ..." ist unzureichend und nicht geeignet, die 14-Tagefrist des § 1 Abs. 2 S. 4 AKB in Lauf zu setzen.2. Der Versicherungsnehmer muß bei der Erstprämienanforderung auch darauf hingewiesen werden, daß eine verspätete Zahlung die Deckung erhalten kann, falls die Zahlungsfrist unverschuldet versäumt wurde.