LG Köln vom 03.02.1993
24 S 26/92
Normen:
ARB § 21 Abs. 1, § 22 Abs. 7 Nr. 4;
Fundstellen:
VersR 1994, 805

LG Köln - 03.02.1993 (24 S 26/92) - DRsp Nr. 1995/3947

LG Köln, vom 03.02.1993 - Aktenzeichen 24 S 26/92

DRsp Nr. 1995/3947

1. Ist der VN zu keinem Zeitpunkt Halter oder Eigentümer des Pkw gewesen, so scheidet eine Anwendung des § 21 Abs. 1 ARB aus. Eine analoge Anwendung des § 22 Abs. 7 Nr. 4 ARB ist in diesen Fällen ebenfalls nicht möglich. 2. § 22 Abs. 7 Nr. 4 ARB ist nur anwendbar, wenn der VN zweifelsfrei darlegt, daß das von ihm erworbene, aber nicht auf ihn zugelassene Fahrzeug an die Stelle eines bisher versicherten Fahrzeugs treten sollte.

Normenkette:

ARB § 21 Abs. 1, § 22 Abs. 7 Nr. 4;

Hinweise:

S.a. LG Köln (24 S 68/91) r+s 1993, 24

Fundstellen
VersR 1994, 805