LG Kaiserslautern - Urteil vom 10.05.1994 (1 S 74/94) - DRsp Nr. 1995/9431
LG Kaiserslautern, Urteil vom 10.05.1994 - Aktenzeichen 1 S 74/94
DRsp Nr. 1995/9431
Der allein Unfallverantwortliche haftet für die Kosten eines erfolglosen Prozesses, den der Geschädigte, veranlaßt durch falsche Angaben des Unfallverantwortlichen, gegen einen Dritten geführt hat.