LG Hannover - Urteil vom 28.01.1993 (5 O 330/92) - DRsp Nr. 1994/14712
LG Hannover, Urteil vom 28.01.1993 - Aktenzeichen 5 O 330/92
DRsp Nr. 1994/14712
Gerät der VN mit seinem Pkw beim Überholen eines anderen Fahrzeuges ins Schleudern und führt er dies auf sein Ausweichen vor einem über die Fahrbahn laufenden Fuchs zurück, den er während des Überholvorganges gesehen und den er auch mit seinem Pkw noch erfaßt hat, so liegt kein Wildunfall vor, weil es an dem erforderlichen ursächlichen Zusammenhang fehlt.