LG Hannover - Urteil vom 21.02.1992 (4 O 378/91) - DRsp Nr. 1994/14716
LG Hannover, Urteil vom 21.02.1992 - Aktenzeichen 4 O 378/91
DRsp Nr. 1994/14716
1. § 1 Nr. 4b AVBR 80 ist nicht überraschend i.S.d. § 3AGBG. Der Versicherer erlegt damit den Versicherten Verhaltensweisen bezüglich besonders wertvoller Gepäckstücke auf, die auch ein Nichtversicherter selbstverständlich zum Schutz dieser Gegenstände beachten würde.2. Von einem sicheren persönlichen Gewahrsam i.S.d. § 1 Nr. 4b AVBR 80 kann dann nicht mehr gesprochen werden, wenn der Versicherungsnehmer seine in einer "Zargen-Box" befindliche Fotoausrüstung während einer Busfahrt auf den Philippinen, bei der ein ständiges Kommen und Gehen mit laufendem Fahrgastwechsel herrscht, im Gepäcknetz des Busses aufbewahrt.
Normenkette:
AGBG § 3 ; AVBR § 1 Nr. 4b;
Hinweise:
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" abrufen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.