LG Hannover - 24.04.1997 (3 S 375/96) - DRsp Nr. 1998/18191
LG Hannover, vom 24.04.1997 - Aktenzeichen 3 S 375/96
DRsp Nr. 1998/18191
Anders als im Fall eines Totalschadens, in dem das Sachinteresse des Leasinggebers betroffen ist und die Erstattung von Mehrwertsteuer nicht in Betracht kommt, soweit jener vorsteuerabzugsberechtigt ist (vgl. BGH VersR 1993, 1223 = NJW 93, 2870), kommt es für die Frage der Höhe der Versicherungsleistung im Fall einer geringfügigen Beschädigung des Leasingfahrzeugs in der Regel auf die Vorsteuerabzugsberechtigung des Leasingnehmers an, dessen Sacherhaltungsinteresse von der Kaskoversicherung ebenfalls abgedeckt ist und der grundsätzlich den Reparaturauftrag erteilt.