LG Hamburg - Urteil vom 07.11.1991 (323 0 97/91) - DRsp Nr. 1994/14663
LG Hamburg, Urteil vom 07.11.1991 - Aktenzeichen 323 0 97/91
DRsp Nr. 1994/14663
Der Versicherer ist von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn eine vor Ablauf der Sechsmonatsfrist des § 12 Abs. 3VVG bei Gericht eingereichte, aber unschlüssige Klage trotz einer entsprechenden Aufforderung des Gerichts und einer Erinnerung an diese Aufforderung erst nach Ablauf der Frist schlüssig gemacht wird.