LG Hamburg - Urteil vom 07.07.1994 (323 S 61/93) - DRsp Nr. 1995/9430
LG Hamburg, Urteil vom 07.07.1994 - Aktenzeichen 323 S 61/93
DRsp Nr. 1995/9430
Bei unfallbedingter Reparatur eines vollkaskoversicherten Leasing-Fahrzeugs ist die auf die Instandsetzungskosten anfallende Mehrwertsteuer dem Leasingnehmer vom Versicherer dann nicht zu erstatten, wenn der Leasinggeber zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.
Normenkette:
AKB § 13 Nr. 1, 5;
Hinweise:
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