LG Hamburg - Beschluß vom 14.04.1994 (634 Qs 20/94) - DRsp Nr. 1994/14643
LG Hamburg, Beschluß vom 14.04.1994 - Aktenzeichen 634 Qs 20/94
DRsp Nr. 1994/14643
»Belange der Generalprävention dürfen bei Erlaß eines Haftbefehls gegen Jugendliche und Heranwachsende keine Rolle spielen.«Vielmehr beherrscht der Erziehungsgedanke das gesamte JGG und damit auch das Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende in allen seinen Stadien.