LG Hamburg - 16.05.1997 (306 S 12/97) - DRsp Nr. 1999/5665
LG Hamburg, vom 16.05.1997 - Aktenzeichen 306 S 12/97
DRsp Nr. 1999/5665
Ist der Leasingnehmer gegenüber dem Leasinggeber zur Reparatur des Leasingfahrzeugs verpflichtet und dient die Kaskoversicherung deshalb auch seinem Sacherhaltungsinteresse, so hat der nicht vorsteuerabzugsberechtigte Leasingnehmer einen Anspruch auf Erstattung der anfallenden Mehrwertsteuer.