LG Gießen - Urteil vom 20.03.1996 (1 S 553/95) - DRsp Nr. 1996/29872
LG Gießen, Urteil vom 20.03.1996 - Aktenzeichen 1 S 553/95
DRsp Nr. 1996/29872
Der Schaden ist grob fahrlässig herbeigeführt, wenn ein gegen Entwendung versichertes Motorrad vor dem Diebstahl in beschädigtem Zustand nur mit einem Lenkradschloß gesichert für mindestens zwei Tage auf dem Parkplatz eines Sportlerheimes in Ortsrandlage abgestellt war.