LG Gießen - Urteil vom 08.07.1991 (4 O 92/91) - DRsp Nr. 1994/14619
LG Gießen, Urteil vom 08.07.1991 - Aktenzeichen 4 O 92/91
DRsp Nr. 1994/14619
Der Versicherungsnehmer führt den Versicherungsfall grob fahrlässig herbei, wenn er einem Kaufinteressierten ein Motorrad zur Probefahrt überläßt, ohne sich über die Identität des Interessenten zu vergewissern.