LG Essen - Urteil vom 18.04.1991 (14 S 7/91) - DRsp Nr. 1994/14506
LG Essen, Urteil vom 18.04.1991 - Aktenzeichen 14 S 7/91
DRsp Nr. 1994/14506
Ein Regreß des Versicherers aufgrund der Regelung des § 2 Abs. 2bAKB ist ausgeschlossen, wenn die Überlassung an den unberechtigten Fahrer für den Eintritt des Schadens ohne Auswirkung geblieben ist; dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Unfall für den Fahrer ein unabwendbares Ereignis i.S.d. § 7 Abs. 2StVG war.