LG Düsseldorf - 03.03.1994 (18 U 149/93) - DRsp Nr. 1995/9597
LG Düsseldorf, vom 03.03.1994 - Aktenzeichen 18 U 149/93
DRsp Nr. 1995/9597
1. Eine Frachtenprüfstelle kann als eingetragene Genossenschaft für ihre Mitglieder Forderungen einziehen, ohne dadurch gegen das RBerG zu verstoßen.2. Die Verjährungsfrist für tariflich begründete Nachforderungen beträgt nach § 40 Abs. 1KVO ein Jahr, sie beginnt nach 40 Abs. 2 aKVO mit Ablauf des Tages der Zahlung, d.h. der Zahlung der ursprünglich verlangten, untertariflichen Fracht.