LG Darmstadt - Urteil vom 23.03.1994 (2 O 701/93) - DRsp Nr. 1995/2097
LG Darmstadt, Urteil vom 23.03.1994 - Aktenzeichen 2 O 701/93
DRsp Nr. 1995/2097
In Orientierung an bisheriger Rechtsprechung sind - mangels Verwertbarkeit der neueren Untersuchung der Universität Bamberg [»Gutachten Meinig«] - bei der Mietwagenkosten-Regulierung nach wie vor Einsparungen des Geschädigten in Höhe von 15 % der Mietwagenkosten anzurechnen.