LG Darmstadt - Urteil vom 10.04.1997 (4 O 704/96) - DRsp Nr. 1999/10074
LG Darmstadt, Urteil vom 10.04.1997 - Aktenzeichen 4 O 704/96
DRsp Nr. 1999/10074
Zum gutgläubigen Eigentumserwerb eines Kfz, das der Käufer bei einem autorisierten Vertragshändler des Fahrzeugherstellers kaufte und das ihm, allerdings ohne Aushändigung des Kfz-Briefes, auf dessen Vorlage bzw. Einsicht er auch nicht bestanden hatte, nach vollständiger Kaufpreiszahlung übergeben wurde.