LG Bremen - Urteil vom 04.09.1997 (12 O 626/96) - DRsp Nr. 1999/1866
LG Bremen, Urteil vom 04.09.1997 - Aktenzeichen 12 O 626/96
DRsp Nr. 1999/1866
Die unverbindliche Empfehlung einer bestimmten Rechtsanwaltskanzlei durch den Rechtsschutzversicherer im Rahmen einer Deckungszusage gegenüber dem Versicherungsnehmer ist weder standesrechtlich noch wettbewerbsrechtlich zu beanstanden, wenn die empfohlene Rechtsanwaltskanzlei im einschlägigen Rechtsgebiet über Erfahrungen verfügt und/oder vom Rechtsschutzversicherer in der jeweiligen Rechtsfrage für kompetent erachtet wird. Dies gilt auch, wenn zwischen dem Rechtsschutzversicherer und der empfohlenen Rechtsanwaltskanzlei eine (zulässige) Gebührenvereinbarung für Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren besteht.