LG Bochum - 21.06.1989 (10 S 6l/89) - DRsp Nr. 1992/10929
LG Bochum, vom 21.06.1989 - Aktenzeichen 10 S 6l/89
DRsp Nr. 1992/10929
Schadensregulierung bei Kraftfahrzeugschäden - Reparaturkostenersatz:Bemessung der Ersatzleistung bei Reparatur in eigener Werkstatt(d) nach den Selbstkosten im Falle einer nur für eigene Fahrzeuge betriebenen Werkstatt;(e) nach den für Fremdreparaturen üblichen Kosten im Falle einer für gewerbsmäßige Reparaturen fremder Wagen eingerichteten Werkstatt.