LG Bochum - 14.06.1994 (9 S 71/94) - DRsp Nr. 1996/3945
LG Bochum, vom 14.06.1994 - Aktenzeichen 9 S 71/94
DRsp Nr. 1996/3945
Hat der Geschädigte sein Kfz in einer autorisierten Kundendienstwerkstatt ordnungsgemäß vollständig und vollwertig reparieren lassen und sind keine überobligationsmäßigen Verzichte oder Einbußen ersichtlich, so kann nicht auf Gutachtenbasis abgerechnet werden.