LG Bielefeld - 29.03.1996 (4 O 468/95) - DRsp Nr. 1998/18165
LG Bielefeld, vom 29.03.1996 - Aktenzeichen 4 O 468/95
DRsp Nr. 1998/18165
Der Betreiber eines Hotelparkplatzes ist nur verpflichtet, die Zuwegungen zum Parkplatz und zu den einzelnen Stellplätzen von Schnee und Eis zu befreien. Es besteht dagegen keine Pflicht, auch Schnee- und Eisreste an den Stirnseiten aneinandergrenzender Stellflächen zu entfernen.