Bei DM 60,00 Verwarnung wegen Fahrverstoßes bei durchschnittlicher Bewertung ist Gebühr unterhalb Mittelgebühr angemessen: AG Weilburg (5 C 136/89) r+s 1990, 342. - Bei Geschwindigkeitsüberschreitung und sonst durchschnittlicher Bewertung ist Mittelgebühr angemessen: AG Sulzbach/Saar (5 C 16/89) r+s 1990, 344 = ZfS 1990, 419; AG Düsseldorf (47 C 796/88) r+s 1990, 127 bei 44 km/h Überschreitung. - Bei 30,- DM Verwarnungsgeld wegen Parkverstoßes sind 100,- DM Verteidigergebühr bei Einstellung nach Einspruch angemessen: AG Saarbrücken (5 C 420/91) r+s 1992, 94.
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