LG Aachen - Urteil vom 03.03.1995 (5 S 326/94) - DRsp Nr. 1996/3754
LG Aachen, Urteil vom 03.03.1995 - Aktenzeichen 5 S 326/94
DRsp Nr. 1996/3754
Verwendet der Verkäufer eines Gebrauchtfahrzeuges ein Vertragsformular, in dem die Zusicherung der Gesamtfahrleistung des Fahrzeugs durch den Einschub - soweit dem Verkäufer bekannt - relativiert wird, handelt es sich lediglich um die Erklärung, nur von einer dem Tachostand entsprechenden Laufleistung Kenntnis zu haben und nicht um eine vorbehaltslose Angabe der Gesamtlaufleistung.