Leistungsfreiheit des Versicherers wegen vorsätzlicher Herbeiführung des Versicherungsfalls durch einen Repräsentanten
BGH, Urteil vom 20.05.1981 - Aktenzeichen IVa ZR 86/80
DRsp Nr. 1994/5037
Leistungsfreiheit des Versicherers wegen vorsätzlicher Herbeiführung des Versicherungsfalls durch einen Repräsentanten
Der Versicherer ist nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Repräsentant des Versicherungsnehmers den Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt hat.