Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 18. September 2012 -
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I. Der Kläger begehrt von der Beklagten eine Entschädigung aus dem zwischen den Parteien für das Fahrzeug Mazda GG1 abgeschlossenen Kraftfahrzeugversicherungsvertrag.
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