Auf die Berufung der Klägerin wird unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 28. Februar 2013 -
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 7.340,00 € nebst 5 Prozentpunkt Jahreszinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 16.09.2010 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2.Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.
3.Die Beklagte trägt die Kosten beider Rechtszüge.
4.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar, soweit es durch diese Entscheidung bestätigt wird.
5.Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Die Klägerin begehrt wegen eines Brandschadens am 27.06.2010 Leistungen aus einer Fahrzeugvollversicherung, die mit einer Selbstbeteiligung von 150,00 EUR seit 2004 besteht. Die Beklagte beruft sich auf Leistungsfreiheit wegen Gefahrerhöhung und grob schuldhafter Herbeiführung des Versicherungsfalls.
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