Auf die Revisionen der Klägerin und des Drittwiderbeklagten wird das Urteil des 4. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 31. Januar 2014 aufgehoben. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Die Klägerin, deren Muttergesellschaft, die V. H. GmbH & Co. KG, bei der Beklagten eine Versicherung für Organe und leitende Angestellte (im Folgenden: D&O-Versicherung) hält, nimmt die Beklagte aus abgetretenem Recht des Drittwiderbeklagten auf Versicherungsleistungen in Höhe von 1.093.237,24 € in Anspruch.
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