Handelsgericht Wien - Beschluss vom 10. November 1999,
Leasing von Personenkraftwagen - Verbot, nach Ablauf einer bestimmten Frist ein Fahrzeug in einem Mitgliedstaat zu benutzen, das in einem anderen Mitgliedstaat zugelassen ist - Verpflichtung zur Zulassung und zur Zahlung einer Normverbrauchsabgabe im Mitgliedstaat des Gebrauchs - Pflicht zur Versicherung bei einem im Mitgliedstaat des Gebrauchs hierzu berechtigten Versicherer - Verpflichtung zu einer technischen Untersuchung - Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs - Rechtfertigungsgründe
EuGH, Urteil vom 21.03.2002 - Aktenzeichen Rs C-451/99
DRsp Nr. 2002/16069
Leasing von Personenkraftwagen - Verbot, nach Ablauf einer bestimmten Frist ein Fahrzeug in einem Mitgliedstaat zu benutzen, das in einem anderen Mitgliedstaat zugelassen ist - Verpflichtung zur Zulassung und zur Zahlung einer Normverbrauchsabgabe im Mitgliedstaat des Gebrauchs - Pflicht zur Versicherung bei einem im Mitgliedstaat des Gebrauchs hierzu berechtigten Versicherer - Verpflichtung zu einer technischen Untersuchung - Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs - Rechtfertigungsgründe
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