LG München I, vom 30.07.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 33 O 7422/17
Lauterkeits- und deliktsrechtliche Ansprüche im Zusammenhang mit einer GrenzbeschlagnahmeFerngesteuerte Automodelle aus ChinaKeine gezielte Behinderung von ModellautoherstellernVertriebsbezogene Absatzbehinderung
OLG München, Urteil vom 05.12.2019 - Aktenzeichen 29 U 3149/18
DRsp Nr. 2020/1608
Lauterkeits- und deliktsrechtliche Ansprüche im Zusammenhang mit einer GrenzbeschlagnahmeFerngesteuerte Automodelle aus ChinaKeine gezielte Behinderung von ModellautoherstellernVertriebsbezogene Absatzbehinderung
1. Einschränkungslose Grenzbeschlagnahmeanträge eines Automobilherstellers und Markeninhabers nach der VO (EU) Nr. 608/2013, in denen die Zollbehörden nicht auf die europäische und deutsche Rechtsprechung zu die Herstellermarken nicht verletzenden originalgetreuen Spielzeugmodellen (EuGH GRUR 2007, 318 ± Opel ./. Autec; BGH GRUR 2010, 726 ± Opel-Blitz II) hingewiesen werden, stellen in der Regel keine gezielte Behinderung der Modellautohersteller im Sinne von § 4 Nr. 4 UWG dar.2. Bei der Prüfung einer vertriebsbezogenen Absatzbehinderung im Sinne von § 4 Nr. 4 UWG ist in die umfassende Interessenabwägung maßgeblich das Interesse der Allgemeinheit an der Berücksichtigung der vom Unionsverordnungsgeber vorgegebenen Wertungen einzustellen, die in der Struktur des Grenzbeschlagnahmeverfahrens nach der VO (EU) Nr. 608/2013 zum Ausdruck kommen.
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