Die in formeller Hinsicht bedenkenfreie Berufung hat in der Sache selbst keinen Erfolg.
Das Landgericht hat der Klage zu Recht stattgegeben. Dem Kläger steht gegen die Beklagte aus der abgeschlossenen Vollkaskoversicherung wegen des von ihm in der Nacht vom 20. auf den 21.12.1993 erlittenen Unfallschadens der der Höhe nach unstreitige Entschädigungsanspruch zu, §§ 1, 49 VVG in Verbindung mit §
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|