Für den Kläger wurde am 20.04.2000 ein Kraftfahrzeug der Marke Nissan (J) mit dem amtlichen Kennzeichen ... zum Straßenverkehr zugelassen. Bei dem Fahrzeug handelt es sich um einen sogenannten Pick-up mit Doppelkabine und 4-Türen, für das sich aus dem Fahrzeugschein folgende technische Daten ergeben:
Fahrzeugart:
Lkw - geschlossener Kasten
Typ:
D 22
Antriebsart:
Diesel
Höchstgeschwindigkeit:
145 km/h
Zulässiges Gesamtgewicht:
2.850 kg
Nutzlast:
902 kg
Leergewicht:
1.925 kg
Länge:
4.885 mm
Breite:
1.820 mm
Hubraum:
2.494 cm3
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