Kosten einer Asbestsanierung als außergewöhnliche Belastung
BFH, Urteil vom 09.08.2001 - Aktenzeichen III R 6/01
DRsp Nr. 2002/857
Kosten einer Asbestsanierung als außergewöhnliche Belastung
»Aufwendungen für die Asbestsanierung der Außenfassade eines Wohnhauses können als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen sein, wenn durch ein vor Durchführung der Maßnahme erstelltes amtliches Gutachten nachgewiesen ist, dass eine Sanierung zur Beseitigung einer von der Fassade ausgehenden konkreten Gesundheitsgefährdung infolge der Freisetzung von Asbestfasern in das Innere des Hauses unverzüglich erforderlich ist.«
Normenkette:
EStG § 33 ;
Gründe:
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