Am 28. Juni 1984, gegen 15.30 Uhr, befuhr der Beklagte zu 1) mit seinem bei der Beklagten zu 2) haftpflichtversicherten PKW-Opel-Ascona die S in G in westlicher Richtung. Hierbei kam es zum Zusammenstoß mit der am 7. Dezember 1975 geborenen Klägerin zu 2), die aus der von links einmündenden Gartenstraße kommend mit einem Kinderfahrrad die S in Richtung des gegenüberliegenden Fußgängersteges über die S überqueren wollte. Bei dem Unfall wurden die Klägerin zu 2) und die auf dem Gepäckträger des Fahrrades mitfahrende K P, geb. am 2. Juni 1977, erheblich verletzt. K P erlitt u.a. eine Gehirnquetschung, war zwölf Tage bewußtlos und ist auf Dauer schwer behindert.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|