OLG München - Endurteil vom 15.02.2024
14 U 1665/23 e
Normen:
VVG § 153; VVG § 203;
Vorinstanzen:
LG Augsburg, vom 14.03.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 095 O 1567/22

Klage des Versicherten gegen vorgenommene Prämienanpassungen des Versicherers; Zusicherung der materiellen Rechtmäßigkeit der Limitierungsmittelvergabe

OLG München, Endurteil vom 15.02.2024 - Aktenzeichen 14 U 1665/23 e

DRsp Nr. 2024/7332

Klage des Versicherten gegen vorgenommene Prämienanpassungen des Versicherers; Zusicherung der materiellen Rechtmäßigkeit der Limitierungsmittelvergabe

Das Instrument der Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit wahrt bei maßgerechter Anwendung die Belange der Versicherten, da diese einen Anreiz schafft, weniger Rechnungen zu generieren. Gleichzeitig werden Verwaltungskosten hierdurch eingespart.

Tenor

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Augsburg vom 14.03.2023, Az. 095 O 1567/22, wird zurückgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts Augsburg ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Normenkette:

VVG § 153; VVG § 203;

Entscheidungsgründe

A.

Der Kläger wendet sich gegen die von der Beklagten in den Jahren 2014 - 2017, 2019 und 2021 vorgenommenen Prämienerhöhungen.

Auf die tatsächlichen Feststellungen im angefochtenen Urteil des Landgerichts Augsburg wird Bezug genommen, § 540 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ZPO.

1) a) b) c) d) 2) a) b) c) d) e) 3) 4) b) 5)