So auch KG v. 24.02.1983, VersR 1983, 495 = VRS 65, 3, wenn beide Beteiligte Türken sind. Siehe auch Voigt, NJW 1976, 451: "Die Geltendmachung von Ansprüchen deutscher Geschädigter aus Kraftfahrzeug-Haftpflichtschäden gegen Ausländer."
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