KG - Urteil vom 28.06.1983 (6 U 6327/82) - DRsp Nr. 1994/7899
KG, Urteil vom 28.06.1983 - Aktenzeichen 6 U 6327/82
DRsp Nr. 1994/7899
Eine rechtzeitig eingereichte, aber erst 5 Wochen nach Fristablauf zugestellte Klageschrift kann nicht mehr als eine "demnächst" erfolgte Zustellung angesehen werden.