KG - Urteil vom 25.09.1989 (12 U 4646/66) - DRsp Nr. 1994/7805
KG, Urteil vom 25.09.1989 - Aktenzeichen 12 U 4646/66
DRsp Nr. 1994/7805
1. Der wartepflichtige Kraftfahrer darf im allgemeinen darauf vertrauen, daß der sich einer Einmündung oder einer Kreuzung nähernde, vorfahrtsberechtigte Kraftfahrer, der den rechten Fahrtrichtungsanzeiger seines Fahrzeugs gesetzt hat, nach rechts in die nächste Querstraße abbiegen wird, wenn sich diese Absicht in seiner Fahrweise äußert, zum Beispiel indem er nach rechts lenkt und ein Abbiegen bei entsprechender Verringerung der Geschwindigkeit möglich ist (Ergänzung zu KG DAR 1975, 41 = VersR 1975, 252).
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