KG - Urteil vom 04.04.1974 (12 U 2637/73) - DRsp Nr. 1994/8047
KG, Urteil vom 04.04.1974 - Aktenzeichen 12 U 2637/73
DRsp Nr. 1994/8047
Eine Vorfahrtverletzung liegt auch dann vor, wenn der Wartepflichtige nach rechts in die bevorrechtigte Straße eingefahren war und sich in dieser vor dem Zusammenstoß bereits völlig eingeordnet hatte, sofern er schon vor dem Einfahren in die bevorrechtigte Straße erkennen mußte, daß auf ihr von rechts ein Vorfahrtberechtigter auf der linken Fahrbahn nahte.