KG - Beschluß vom 30.07.1979 (3 Ws (B) 189/79) - DRsp Nr. 1994/7976
KG, Beschluß vom 30.07.1979 - Aktenzeichen 3 Ws (B) 189/79
DRsp Nr. 1994/7976
Das Liegenbleiben i.S. des § 15StVO setzt voraus, daß den Umständen nach mit einem Aufenthalt von ins Gewicht fallender Dauer gerechnet werden muß. Kurze Fahrunterbrechungen fallen nicht schon deshalb unter den Begriff, weil sie nicht gewollt und auch durch die Verkehrslage oder durch behördliche Anordnungen nicht veranlaßt worden sind.