KG - Beschluß vom 23.05.1991 (3 WS (B) 72/91) - DRsp Nr. 1994/7785
KG, Beschluß vom 23.05.1991 - Aktenzeichen 3 WS (B) 72/91
DRsp Nr. 1994/7785
1. Die Inbetriebnahme eines Pkw Golf Cabrio bei geöffnetem Verdeck im öffentlichen Straßenverkehr ohne Benutzung der im Fahrzeugschein für das Verdeckgestänge vorgeschriebenen Schutzhülle führt nicht zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. 2. Die Mißachtung der Schutzhüllenauflage verstößt jedoch gegen die Beschaffenheitsvorschrift von § 30 Abs. 1 Nr. 1StVZO.