KG - Beschluß vom 18.07.1994 (3 Ws (B) 197/94) - DRsp Nr. 1995/9571
KG, Beschluß vom 18.07.1994 - Aktenzeichen 3 Ws (B) 197/94
DRsp Nr. 1995/9571
Die computermäßige Speicherung der Eintragungen auf einer Diskette ohne Ausdruck der Daten genügt nicht den an die Führung eines Fahrtenbuches zu stellenden Anforderungen.