KG - 24.02.1987 (3 Ws (B) 48/87) - DRsp Nr. 1994/7828
KG, vom 24.02.1987 - Aktenzeichen 3 Ws (B) 48/87
DRsp Nr. 1994/7828
Eine gesonderte Ampelregelung für den Abbiegeverkehr nach links gilt für alle Fahrstreifen; der Kraftfahrer, der, bei für ihn grünem Ampellicht für den Geradeausverkehr, einen Fahrstreifenwechsel auf der Kreuzung vornimmt und entgegen dem Rotlicht des Ampelpfeils nach links abbiegt, verstößt daher gegen § 37 II S. 1 StVO.