FG Nürnberg, vom 13.03.2006 - Vorinstanzaktenzeichen VI 417/2005
Kfz-steuerrechtliche Einstufung eines VW T4 Caravel, eines Land Rovers Discovery und eines Mercedes Sprinter
BFH, Beschluss vom 07.11.2006 - Aktenzeichen VII B 80/06
DRsp Nr. 2007/3228
Kfz-steuerrechtliche Einstufung eines VW T4 Caravel, eines Land Rovers Discovery und eines Mercedes Sprinter
1. Mit der Aufhebung des § 23 Abs. 6aStVZO ist die bis dahin nur für Kombinationskraftwagen bestehende Sonderregelung ersatzlos entfallen. Auch bei Kfz mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 2,8 t ist daher die Beurteilung, ob ein Lkw oder ein Pkw gegeben ist, anhand von Bauart und Einrichtung des Fahrzeugs zu bestimmen.2. Für die vom Tatsachengericht zu treffende Bewertung der objektiven Beschaffenheit des jeweiligen Fahrzeugs kommt es auf die Einstufung nach der Richtlinie 70-156/EWG nicht an.3. Die Erfüllung der im Anhang II C 1b R 2001/116/EG ausgewiesenen Lastenformel kann nicht als allein ausschlaggebendes Merkmal angesehen werden.4. Der Umstand, dass im Fahrzeugbrief 8 Sitzplätze eingetragen sind, vermag die Einstufung des Fahrzeugs als Lkw nicht von vornherein auszuschließen.