FG Münster, vom 02.03.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 13 V 176/06
Kfz-steuerrechtliche Einstufung eines Land Rovers
BFH, Beschluss vom 07.11.2006 - Aktenzeichen VII B 69/06
DRsp Nr. 2007/2862
Kfz-steuerrechtliche Einstufung eines Land Rovers
1. Mit der Aufhebung des § 23 Abs. 6aStVZO ist die bis dahin nur für Kombinationskraftwagen bestehende Sonderregelung ersatzlos entfallen. Auch bei Kfz mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 2,8 t ist daher die Beurteilung, ob ein Lkw oder ein Pkw gegeben ist, anhand von Bauart und Einrichtung des Fahrzeugs zu bestimmen.2. Für die vom Tatsachengericht zu treffende Bewertung der objektiven Beschaffenheit des jeweiligen Fahrzeugs kommt es auf die Einstufung nach der Richtlinie 70-156/EWG nicht an.3. Die verkehrsrechtliche Einstufung eines Geländewagens vom Typ Land Rover Discovery IIAF in die Klasse AF der Richtlinie 70/156/EWG kann keine kraftfahrzeugsteuerrechtliche Bindungswirkung entfalten.