Kfz-Reparaturkosten-Abrechnung auf Gutachtenbasis statt Abrechnung auf Totalschadenbasis
OLG Hamm, Urteil vom 10.06.1997 - Aktenzeichen 9 U 56/97
DRsp Nr. 1999/4445
Kfz-Reparaturkosten-Abrechnung auf Gutachtenbasis statt Abrechnung auf Totalschadenbasis
Voraussetzungen, Möglichkeiten und Grenzen für eine unfallbedingte Kfz-Reparaturkosten-Abrechnung auf Gutachtenbasis statt Abrechnung auf Totalschadenbasis, insbesondere:Ersatzfähigkeit in Fällen einer "Teil-/Billig- oder Eigenreparatur" (nur) bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes ohne Rechnungsvorlage; Ersatz für Kosten einer "fachgerechten" Werkstattreparatur bis zur Höhe von 130 % des (ungekürzten) Wiederbeschaffungswertes.