Die Berufung ist - auch mit Wirkung für die Beklagte zu 1 - zulässig und begründet. Die zulässige und gemäß § 522ZPO a. F. unselbständige Anschlussberufung des Klägers ist dagegen nicht begründet.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" abrufen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.