Keine Verfallsanordnung wegen versäumter Auskunftserteilung durch den Arbeitgeber bei Beschäftigung von Ausländern
LG Stuttgart, Beschluss vom 11.11.2002 - Aktenzeichen 19 Qs 81/02 OWi
DRsp Nr. 2003/16804
Keine Verfallsanordnung wegen versäumter Auskunftserteilung durch den Arbeitgeber bei Beschäftigung von Ausländern
Die für eine Verfallsanordnung erforderliche Unmittelbarkeit zwischen einer bußgeldbewehrten Handlung und einem dem Verfall unterliegenden Vermögensvorteil liegt nicht vor bei einem Verstoß gegen die Regelung der §§ 284 Abs. 3, 404 Abs. 2 Nr. 4 SGB III, die die Verpflichtung eines Arbeitgebers normiert, vor einer Beschäftigung von Ausländern im Rahmen des Genehmigungsverfahrens Auskunft über Arbeitsentgelt, Arbeitszeiten und sonstige Arbeitsbedingungen zu erteilen.